Auf ein Neues: Das Schutzpaket für die medizinische Homepage

Zunächst einmal wünschen wir allen Leserinnen und Lesern ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2010!

Wie das vergangene Jahr gezeigt hat, lauern bei der Gestaltung einer medizinischen Homepage eine Vielzahl von  Gefahren – vom zulässigen Domainnamen bis hin zu den richtigen Impressumsangaben kann aus rechtlicher Sicht so einiges schiefgehen.  Zur Folge haben diese Fehler meist eine Abmahnung  mit eventuell anschließendem Gerichtsverfahren.

Damit aber (auch) dieses Jahr ohne kostspielige Abmahnungen  über die Bühne geht,  sei  zum Jahresbeginn auf das Schutzpaket für die medizinische Homepage verwiesen:

Bei der rechtlichen Überprüfung medizinischer Präsenzen ist neben den für Webauftritte gesetzlich vorgeschriebenen Informations- und Kennzeichnungsvorgaben in besonderem Maße auf Inhalt und Gestaltung des Auftritts zu achten.

Gerade bei der bildlichen und textlichen Gestaltung lauern bei medizinischen Websites wegen den besonderen Anforderungen dieses Berufsstandes die meisten Gefahren. So sind etwa folgende Texte und Darstellungen zu unterlassen:

  • Verwendung von Gutachten, Zeugnissen, wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen sowie Hinweise darauf;
  • Angaben, dass das Arzneimittel, das Verfahren, die Behandlung, der Gegenstand oder das Mittel ärztlich, zahnärztlich, tierärztlich oder anderweitig fachlich empfohlen oder geprüft ist oder angewendet wird;
  • Wiedergabe von Krankengeschichten sowie Hinweise darauf;
  • bildliche Darstellung von Personen in der Berufskleidung oder bei der Ausübung der Tätigkeit von Angehörigen der Heilberufe, des Heilgewerbes oder des Arzneimittelhandels;
  • bildliche Darstellung von Veränderungen des menschlichen Körpers oder seiner Teile durch Krankheiten, Leiden oder Körperschäden;
  • bildliche Darstellung der Wirkung eines Arzneimittels, eines Verfahrens, einer Behandlung, eines Gegenstandes oder eines anderen Mittels durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach der Anwendung;
  • bildliche Darstellung des Wirkungsvorganges eines Arzneimittels, eines Verfahrens, einer Behandlung, eines Gegenstandes oder eines anderen Mittels am menschlichen Körper oder an seinen Teilen;

Diese und viele weitere Vorgaben aus den unterschiedlichsten Vorschriften sind bei der rechtlichen Überprüfung einer medizinischen Website zu beachten. Für einen juristischen Laien eine fast unlösbare Aufgabe.

Die IT-Recht Kanzlei bietet auch hier ein interessantes Schutzpakt für die rechtssichere Gestaltung medizinischer Websites zu einem fairen Pauschalpreis an. Lassen Sie sich darüber von dem Experten der  Kanzlei informieren.

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